Post von VW

 

Bisher: Nach Bekanntgabe des #Dieselskandals sprachen viele Gerichte den klagenden Autofahrern die vollständige Kaufpreisrückerstattung zu!

 

Februar 2020: Einigung zwischen VW und Verbraucherzentrale Bundesverband in der #Musterfeststellungsklage

 

Aktuell #vwvergleich: VW unterbreitet allen im Musterverstellungsverfahren registrierten Käufern ein Vergleichsangebot. Danach soll – je nach Fahrzeugtyp – jeder geschädigte Käufer eine Entschädigung zwischen 1.350 € und 6.257 € erhalten.

 

Wichtig: nach Annahme des Vergleichsangebotes durch VW haben Käufer 14 Tage Zeit diesen Vergleich zu widerrufen!

 

Zudem können Verbraucher das Angebot von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen – Volkswagen übernimmt Rechtsberatungskosten bis zu einer Höhe von 190 € zzgl. MwSt

 

Was kommt noch: am #5.5.2020 verhandelt der Bundesgerichtshof zum #Dieselgate. In diesem Verfahren hat sowohl der geschädigte Käufer wie auch #Volkswagen Revision zum #BGH eingelegt.  Der Kläger hatte nicht den gesamten Kaufpreis erstattet bekommen und verfolgt seine Anträge weiter. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird für den weiteren Verlauf entscheidend sein und aufzeigen, ob sich die jetzigen Vergleichsangebote gelohnt haben.

 

Der BGH hat aber bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass es sich bei den vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen wohl um Fahrzeuge mit einem #Sachmangel handeln dürfte. Daher ist zu vermuten, dass auch in dem jetzt zu entscheidenden  Fall (vgl. oben) der Bundesgerichtshof einen Sachmangel annehmen wird, was u.a. den Käufer zu einem Rücktritt berechtigt. Für die Verbraucher wird entscheidender die Positionierung des BGH zur Nutzungsentschädigung sein, d.h. ist der vollständige Kaufpreis zu erstatten oder nur nach Abzug der Entschädigung für die gefahrenen Kilometer.